6.5 Privatsphäre und Körperkontakt  Ich achte die individuelle Privatsphäre einer*s jeden und trage zum Schutz dieser aktiv bei. Gleichzeitig darf ich meine Privatsphäre definieren und einfordern.  Gemäß dem Datenschutz gehe ich vertraulich mit personenbezogenen Daten und Informationen um.  Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung einer*s jeden wahre ich, d. h. körperliche und persönliche Grenzen respektiere ich.  Ich berühre niemanden gegen ihren *seinen Willen und fordere dies auch für mich ein. Intime und sexualisierte Berührungen sind gänzlich ausgeschlossen.  Körperliche Nähe ist nur dann angemessen, wenn sie im beidseitigen Einverständnis und in der jeweiligen Situation nachvollziehbar (z. B. Begrüßung, Trost spenden) ist.  Ich mache von Rückzugsmöglichkeiten Gebrauch und weise andere darauf hin. Dabei gestalte ich mein Verhalten während Veranstaltungen so, dass Pausen oder andere Möglichkeiten zum Rückzug wahrgenommen werden können und Teilnehmende den Raum jederzeit und bei Bedarf verlassen können.  Die Zimmer von Teilnehmenden bei Übernachtungen sind deren Privatsphäre und werden von Menschen in Leitungsfunktionen oder anderen Teilnehmenden ausschließlich mit Einverständnis oder im begründeten Notfall betreten. Ein begründeter Notfall liegt dabei nur vor, wenn akute Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sicherheit besteht und sofortiges Handeln erforderlich ist, sodass keine Möglichkeit besteht, das Einverständnis einzuholen. 6.6 Digitale Räume  Ich gehe verantwortungsvoll und respektvoll mit ehren- und hauptamtlich genutzten digitalen Medien und Plattformen um. Dies umfassen alle Geräte, Anwendungen, E-Mails, Chats, Videokonferenzen und soziale Netzwerke.  Im digitalen Kontakt (Messenger, Social Media) mit ehren-, neben- oder hauptamtlichen Kolleg*innen halte ich sowohl die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes als auch die Persönlichkeitsrechte ein. Insbesondere das Recht am eigenen Bild ist bei Bild- und Videodateien zu wahren.  Ich fertige keine Bild- oder Videoaufnahmen von Kolleg*innen oder Schutzbefohlenen ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Person und der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) an.  Ich achte darauf, niemanden in unangemessenen oder unpassenden Situationen abzulichten und wahre diese respektvolle Haltung auch in internen digitalen Kanälen und sozialen Medien.  Materialien, Fotos oder Videos, die im Arbeitskontext verwendet werden, werden sorgfältig und zielgruppengerecht ausgewählt.  In digitalen Veranstaltungen halte ich mich an den Verhaltenskodex.  Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeitenden haben das Recht, ihre persönlichen Grenzen digital zu schützen, z. B. durch Ablehnung von privaten Kontaktanfragen oder Gruppenchats. (Hinweis. Als Hauptamtliche*r halte ich private digitale oder persönliche Kontakte zu Ehrenamtlichen nur im beidseitigen Einverständnis und gestalte freundschaftliche Beziehungen transparent.)  Bei Verstößen gegen digitale Regeln werden diese umgehend an die Leitung gemeldet und nach den bestehenden Handlungsanweisungen bearbeitet.  Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen zulässig. 11 Verhaltenskodex
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