Vorwort Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil einer weltweiten Bewegung, die sich dem Schutz menschlichen Lebens und der Linderung von Leid verpflichtet hat. Für die Landesgeschäftsstelle des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V. ist es daher ein zentrales Anliegen, sich konsequent für den Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt einzusetzen. Dies schließt den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie das proaktive Handeln bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ausdrücklich mit ein. Unsere Verpflichtung gilt für alle Menschen und besonders für vulnerable Gruppen wie Senior*innen, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit Diskriminierungserfahrungen – ebenso wie für alle Schutzbefohlenen innerhalb und außerhalb unserer Organisation. Die Erstellung des Schutzkonzeptes der Landesgeschäftsstelle stellt nicht nur auf Grundlage der im DRK-Präsidialrat im Jahre 2012 beschlossenen verbindlichen 8 Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt1 , sondern auch im Zuge des von der Landesversammlung Westfalen-Lippe verabschiedeten und am 01.01.2025 in Kraft getretenen Handlungsleitfaden gegen sexualisierte Gewalt eine verbindliche Maßnahme der Präventionsstrategie gegen sexualisierte Gewalt des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V. dar. Mit dem Schutzkonzept erfüllen wir den DRK-Standard 1 gegen sexualisierte Gewalt. Gleichzeitig übernehmen wir Verantwortung, um für unsere Mitarbeitenden in der Landesgeschäftsstelle ein gewaltkritisches Umfeld sicherzustellen. Das Schutzkonzept veranschaulicht, wie die beiden Säulen Prävention und Intervention für ein entschlossenes Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt umgesetzt werden. Das heißt, es beinhaltet konkrete Maßnahmen und Regelungen, die einerseits präventiv Risiken für Grenzverletzungen verringern und andererseits Interventionsprozesse klar strukturieren. Ziel ist es, Betroffenen von Grenzverletzungen bestmögliche Unterstützung zu bieten und weitere Übergriffe zu verhindern. Wir fördern mit diesem Schutzkonzept eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens. Wir setzen ein klares Zeichen gegen Gewalt, Diskriminierung und weitere Grenzverletzungen jeder Art und nehmen Verdachtsmomente ernst. Hierbei verstehen wir die Etablierung des Schutzkonzeptes in der Praxis sowie dessen regelhafte Überprüfung und Anpassung als dynamischen Prozess einer lernenden Organisation. Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden – im Ehren-, Neben- und Hauptamt – der Landesgeschäftsstelle Handlungssicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt erlangen und sich ihrer Rechte und Verantwortung hinsichtlich dieses sensiblen Themas bewusst sind. Mit dem Schutzkonzept der Landesgeschäftsstelle geben wir den Gliederungen des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V. gleichfalls ein Musterkonzept an die Hand, mithilfe dessen sie individualisierte Schutzkonzepte entwickeln können. Um die Wirksamkeit und den bestmöglichen Schutz der jeweiligen (vulnerablen) Klient*innen und Mitarbeitenden aller Gliederungen in Ehren-, Neben- und Hauptamt sicherzustellen, muss ein Schutzkonzept gliederungsspezifisch erarbeitet werden. Um diese Spezifika auch in der inhaltlichen Erarbeitung des Schutzkonzeptes der Landesgeschäftsstelle sicherzustellen, waren in der „Projektgruppe Schutzkonzept“ Abteilungsleitungen, Fachbereichsleitungen und Mitarbeitende aus allen Abteilungen der Geschäftsstelle vertreten. Die Projektgruppe traf sich in sechs Workshops, um die einzelnen Bausteine des Schutzkonzeptes gemeinsam zu erarbeiten, wohlwissend, dass ein Schutzkonzept in regelmäßigen Abständen weiterentwickelt und für die sich verändernden Bedingungen regelmäßig modifiziert werden müssen. Wir bedanken uns bei allen, die sich aktiv am Entstehungsprozess beteiligt haben – durch Fachwissen, Rückmeldungen oder kritische Fragen. Unser besonderer Dank gilt hierbei der Lenkungsgruppe, die das Projekt während des gesamten Zeitraumes konstruktiv begleitet hat. Durch die hier aktiven ehrenamtlichen Führungskräfte konnten insbesondere auch die ehrenamtlichen Besonderheiten entsprechend in das Schutzkonzept einfließen. Nicht zuletzt danken wir der Lotterie Glücksspirale, ohne deren Förderung, die Erarbeitung des Schutzkonzeptes in dieser Form nicht realisierbar gewesen wäre. 1 Siehe Anhang 3 Vorwort
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